21. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Stroit"
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen südwestlich der Ortschaft Stroit, hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an dem vorgenannten Bauleitplanverfahren in Form von Kommentaren zu beteiligen. Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.
Die vollständigen Unterlagen können während der Beteiligungsfrist (vom 09.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025) auf der Homepage der Stadt Einbeck unter https://www.einbeck.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Aufstellungsbeschlüsse
Der Verwaltungsausschuss hat am 22.01.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ (Stadt Einbeck, Ortschaft Stroit) gefasst.
Planungsanlass, Vorhabenträger und Vorhaben
Anlass sind Planungen der Terravent GmbH & Co. KG, Leer, die als Vorhabenträger südwestlich der Ortschaft Stroit auf diversen Flurstücken in der Gemarkung die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtflächengröße von ca. 62,6 ha und einer Gesamtleistung von bis ca. 60 Megawatt Peak (MWp) entwickelt. Im Geltungsbereich soll auch eine Windenergieanlage des bereits in 2022 genehmigten südlich angrenzenden Windenergieparks entstehen. Auch um die Windenergieanlage soll die Aufstellung von PV-Modulen möglich sein.
Pläne und Verträge
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ein noch zu erstellender Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem das Vorhaben konkret darstellt wird. In einem zu erstellenden Durchführungsvertrag wird sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Einbeck ist inzwischen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden, mit dem die Kostentragung für das Planverfahren durch den Vorhabenträger geregelt ist.
Die Grundlage für die vorliegenden Vorentwürfe der Bauleitpläne ist der derzeitige Stand der Vorhabenplanung. Die für das Vorhaben benötigten Flächen sind nach Angaben des Vorhabenträgers weitgehend vertraglich gesichert.
Netzanbindung
Das Gebiet wird von einer 110 kV-Freileitung gequert. Die Schutzstreifen dazu werden weitgehend nicht mit PV-Modulen genutzt werden können. Hier besteht ein Netzanschlusspunkt für die Errichtung eines Umspannwerkes und optional die Aufstellung von Speichermodulen (Batteriespeicher).
Gebietsabgrenzung/Geltungsbereich
Die dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde gelegenen Plangeltungsbereiche wurden mit der Erstellung der Vorentwurfsplanungen konkretisiert. Die den Planbereich mittig teilenden Bahnflächen sind nicht mehr Bestandteil der Bauleitpläne. Der Plangeltungsbereich umfasst nun für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan zwei zusammenhängende Flächen nördlich und südlich der Bahntrasse. Überplant werden auch darin gelegene Wege- und Grabenparzellen, die erhalten bleiben und nicht für die PV-Nutzung vorgesehen sind. Damit erhält die insgesamt vergleichsweise große PV-Fläche eine gewisse Durchlässigkeit.

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck (Ortschaft Stroit)
Zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Vorentwürfe der Planzeichnung (siehe Anlage 1 unter Planunterlagen) und der Begründung (siehe Anlage 2 unter Planunterlagen) erstellt worden.
Im Flächennutzungsplan werden die bisherigen Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft und im nördlichen Teilbereich dargestellte Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geändert in ‘Sonstige Sondergebiete Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (SO EE Photovoltaik). Für den Bereich der Windkraftanlage als ‘Sonstiges Sondergebiet Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Windenergieanlage‘ (SO EE Windenergie) dargestellt. Damit wird hier die bestehende Darstellung einer Sonderbaufläche bezüglich des Vorhabens präzisiert.
In der Begründung sind in einer Vorstudie zum Umweltbericht die Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange dargestellt (siehe Anlage 2 unter Planunterlagen, Kapitel 7). Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange beziehen sich die Aussagen der Umweltprüfung auf vorliegende großräumige faunistische Untersuchungen, die vor einigen Jahren im Zuge der Planungen des Windparks erstellt wurden. Mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden werden die Umweltinformationen vervollständigt und in Folge ein umfassender Umweltbericht erarbeitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ (Stadt Einbeck, Ortschaft Stroit)
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (siehe Anlage 3 unter Planunterlagen) und der Begründung (siehe Anlage 4 unter Planunterlagen) erstellt worden.
Im Bebauungsplan werden ‘Sonstige Sondergebiete Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (SO EE Photovoltaik) festgesetzt. Für den Bereich der Windkraftanlage wird ein ‘Sonstiges Sondergebiet Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Windenergieanlage‘ (SO EE Windenergie) festgesetzt. Neben den Hauptnutzungen sind Regelungen zur Zulässigkeit von erforderlichen Nebenanlagen, Einfriedungen oder Zufahrten getroffen.
Die überbaubaren Flächen werden durch rahmensetzende Baugrenzen vergleichsweise großzügig definiert. Das verschafft eine größere Flexibilität für den weiteren Planungsverlauf. Gleichwohl wird mit dem noch zu erstellenden Vorhaben- und Erschließungsplan abschließend ein verbindlicher und konkreter Bauplan Bestandteil des Bebauungsplanes.
Mit mehreren Festsetzungen zu den Belangen von Natur und Landschaft werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Fauna, Boden, Wasser, Mensch) minimiert. Zur Ortslage von Stroit sollen an der Ostseite der PV-Freiflächen Pflanzfestsetzungen die optische Einbindung in die Landschaft gewährleisten.
Die entwickelten Festsetzungen werden im weiteren Planverfahren präzisiert und ergänzt. Weitere Informationen sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Analog zum Flächennutzungsplan werden die Auswirkungen auf die Umweltbelange in einem Umweltbericht im weiteren Verfahren umfassend ausgearbeitet. Ein Blendgutachten wird noch erstellt.
Planverfahren, hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Gemäß den Beschlüssen des Verwaltungsausschusses der Stadt Einbeck vom 19.03.2025 wird mit den vorliegenden Vorentwürfen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 durchgeführt. Die Öffentlichkeit und auch der Ortsrat erhalten damit Gelegenheit, sich zur Planung einzubringen.
Die Planunterlagen können in der o.g Zeit innerhalb dieses Beteiligungstools und auf der Homepage der Stadt Einbeck unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.einbeck.de/bauleitplanung
Alternativ liegen die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Dienststunden besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Stadt Einbeck schriftlich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar: https://uvp.niedersachsen.de/portal
Während der Veröffentlichungsfrist können innerhalb des Beteiligungstools Kommentare abgegeben werden Vorgebrachte Stellungnahmen sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf Verlangen der Einwendenden werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Nach durchgeführter frühzeitiger Beteiligung werden eingehende Stellungnahmen geprüft, die Planungsunterlagen damit angereichert und weiter präzisiert. Mit der danach anstehenden Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gibt es eine zweite Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zur Planung zu äußern.
Contact for questions
Peter Sobeck
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-214
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, sich zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark" (Stadt Einbeck, Ortschaft Stroit) zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb der Beteiligungsfrist vom 09.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
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Final Results
Die zu den Bauleitplanverfahren abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar. Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.