22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Holtershausen"
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen östlich der Ortschaft Holtershausen, hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an dem vorgenannten Bauleitplanverfahren in Form von Kommentaren zu beteiligen.
Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.
Die vollständigen Unterlagen können während der Beteiligungsfrist (vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026) auf der Homepage der Stadt Einbeck unter eingesehen und heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Aufstellungsbeschlüsse
Der Verwaltungsausschuss hat am 19.11.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Holtershausen“ (Stadt Einbeck, Ortschaft Holtershausen) gefasst.
Planungsanlass, Vorhabenträger und Vorhaben
Anlass sind Planungen eines privaten Bauherrn, der als Vorhabenträger auf dem Flurstück 31/3, Flur 3, Gemarkung Stroit die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtflächengröße von ca. 1,4 ha und einer Gesamtleistung von 999 Kilowatt Peak (KWp) entwickelt. Der Begriff „Peak“ beschreibt die maximale Leistung, die eine Solaranlage unter idealen Bedingungen erzielen kann. Zur Wohnbebauung wird ein Abstand von 200 m eingehalten.
Pläne und Verträge
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ein noch zu erstellender Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem das Vorhaben konkret darstellt wird. In einem zu erstellenden Durchführungsvertrag wird sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Einbeck wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, mit dem die Kostentragung für das Planverfahren durch den Vorhabenträger geregelt wird.
Die Grundlage für die vorliegenden Vorentwürfe der Bauleitpläne ist der derzeitige Stand der Vorhabenplanung. Die für das Vorhaben benötigten Flächen sind im Eigentum des Vorhabenträgers.
Gebietsabgrenzung/Geltungsbereich
Der Plangeltungsbereich umfasst nun für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan Flächen östlich der Ortschaft Holtershausen. Überplant werden landwirtschaftlich genutzte Flächen.

22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck (Ortschaft Holtershausen)
Zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung (siehe Planunterlagen: Anlage 1 und 2) erstellt worden.
Im Flächennutzungsplan werden die bisherigen Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft geändert in eine ‘Sonderbaufläche Erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (S EE Photovoltaik) geändert.
In der Begründung sind in einer Vorstudie zum Umweltbericht die Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange dargestellt (siehe Planunterlagen: Anlage 2, Kapitel 7). Zu den artenschutzrechtlichen Belangen ist ein Fachgutachter beauftragt, der eine entsprechendes Gutachten erstellt hat (siehe Planunterlagen: Anlage 5). Mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden werden die Umweltinformationen vervollständigt und in Folge ein umfassender Umweltbericht erarbeitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Holtershausen“ (Stadt Einbeck, Ortschaft Holtershausen)
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Holtershausen“ sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung erstellt worden (siehe Planunterlagen: Anlage 3 und 4).
Im Bebauungsplan werden ‘Sonstige Sondergebiete Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (SO EE Photovoltaik) festgesetzt. Neben den Hauptnutzungen sind Regelungen zur Zulässigkeit von erforderlichen Nebenanlagen, Einfriedungen oder Zufahrten getroffen.
Die überbaubaren Flächen werden durch rahmensetzende Baugrenzen vergleichsweise großzügig definiert. Das verschafft eine größere Flexibilität für den weiteren Planungsverlauf. Gleichwohl wird mit dem noch zu erstellenden Vorhaben- und Erschließungsplan abschließend ein verbindlicher und konkreter Bauplan Bestandteil des Bebauungsplanes.
Mit mehreren Festsetzungen zu den Belangen von Natur und Landschaft werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Fauna, Boden, Wasser, Mensch) minimiert. Zur Ortslage von Holtershausen gewährleisten entlang der PV-Freiflächen Pflanzfestsetzungen die optische Einbindung in die Landschaft.
Die entwickelten Festsetzungen werden im weiteren Planverfahren präzisiert und ergänzt. Analog zum Flächennutzungsplan werden die Auswirkungen auf die Umweltbelange in einem Umweltbericht im weiteren Verfahren umfassend ausgearbeitet.
Das Vorhaben entspricht dem angewandten Kriterienkatalog der Stadt Einbeck. Hierbei wird deutlich, dass alle Kriterien erfüllt sind (siehe Anlage 6).
Planverfahren, hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Gemäß den Beschlüssen des Verwaltungsausschusses der Stadt Einbeck vom 19.11.2025 wird mit den vorliegenden Vorentwürfen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 durchgeführt. Die Öffentlichkeit und auch der Ortsrat erhalten damit Gelegenheit, sich zur Planung einzubringen.
Die Planunterlagen können in der o.g Zeit innerhalb dieses Beteiligungstools und auf der Homepage der Stadt Einbeck unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.einbeck.de/bauleitplanung
Alternativ liegen die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Dienststunden besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Stadt Einbeck schriftlich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar:
https://uvp.niedersachsen.de/portal
Während der Veröffentlichungsfrist können innerhalb des Beteiligungstools Kommentare abgegeben werden Vorgebrachte Stellungnahmen sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf Verlangen der Einwendenden werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Nach durchgeführter frühzeitiger Beteiligung werden eingehende Stellungnahmen geprüft, die Planungsunterlagen damit angereichert und weiter präzisiert. Mit der danach anstehenden Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gibt es eine zweite Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zur Planung zu äußern.
Contact for questions
Peter Sobeck
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-214
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, sich zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Holtershausen" (Stadt Einbeck, Ortschaft Holtershausen) zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb der Beteiligungsfrist vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
-
Nothing to show
Final Results
Die zu den Bauleitplanverfahren abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.
Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse übermittelt werden.