4. Fortschreibung des Kommunalen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Fortschreibung des IEK als Fördergrundlage für Teil-Maßnahmen zur Sanierung und Umnutzung des Alten Rathaus es
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital zum Entwurf der 4. Fortschreibung des IEK in Form von Kommentaren zu beteiligen.
Etwaige Stellungnahmen können zusätzlich per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.
Allgemeine Information
4. Fortschreibung des Kommunalen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEK)
Als Voraussetzung für die Förderung kommunaler Baumaßnahmen im Rahmen verschiedener Förderprogramme müssen diese in ein städtebauliches Gesamtkonzept eingebunden sein. Das am 25.06.2014 vom Rat der Stadt Einbeck beschlossene Kommunale Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) stellt in dieser Hinsicht die zentrale Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge dar (siehe Website der Stadt Einbeck).
Umsetzung und Förderung
Seit 2020 können Maßnahmen aus dem IEK über das neu aufgestellte Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren (ehemals Kleinere Städte und Gemeinden) gefördert werden. Bereits realisiert wurden die Projekte „Jugendgästehaus“ und „Multifunktionshalle“. Die Maßnahme „Altes Rathaus – barrierefreie Erschließung“ befindet sich derzeit in der Umsetzung. Als nächste Maßnahme ist der Anbau an die Turnhalle Holtensen vorgesehen; hierfür wurden Fördermittel für das Programmjahr 2025 beantragt.Gemäß Vorgabe des Fördermittelgebers endet das Programm Lebendige Zentren – IEK Einbeck im Jahr 2035 mit der Schlussabrechnung. Letztmalig können Fördermittel im Jahr 2030 beantragt werden. Die Stadt Einbeck ist daher angehalten, den Fokus auf Maßnahmen zu legen, die innerhalb der verbleibenden Programmlaufzeit realisierbar sind.
Neue Teil-Maßnahmen am Alten Rathaus
Mit der 4. Fortschreibung des IEK sollen neue Entwicklungen zur Nutzung und Modernisierung des Alten Rathauses berücksichtigt werden. Nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.08.2025 sollen folgende Teil-Maßnahmen im verbleibenden Förderzeitraum umgesetzt werden:
Museale Nutzung 1. OG
- Umbau und Umnutzung des 1. Obergeschosses für das StadtMuseum; Einrichtung einer „Ankerausstellung“ zur Stadtgeschichte und wechselnden Themen (siehe IEK, Kap. 3.3)
Erneuerung der Heizungsanlage
- Austausch der Heizungsanlage im Kellergeschoss; Einbau einer Fußbodenheizung mit Wärmepumpe für das 1. OG für die museale Nutzung (siehe IEK, Kap. 3.4)
Sanierung Fassade und technische Gebäudeausrüstung
- Denkmalgerechte Sanierung von Fenstern, Fassadenputz und Anstrich; Erneuerung der technischen Leitungen im gesamten Gebäude (siehe IEK, Kap. 3.5)
Ziel ist eine vollständig sanierte und zukunftsfähige städtische Liegenschaft zum Abschluss der Städtebauförderung. Andere im IEK aufgeführte Maßnahmen gelten als nicht mehr realisierbar innerhalb der verbleibenden Programmlaufzeit.
Die Teilmaßnahmen sind in der 4. Fortschreibung des IEK beschrieben, mit Kostenansätzen versehen und in das Gesamtkonzept eingebunden.
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi)
Die KoFi bietet dem Fördermittelgeber einen Überblick über den Fördermittelbedarf. Eine Anpassung der KoFi ist erforderlich, da die bisher beschriebene Maßnahme 3.1.3 „Altes Rathaus …“ um weitere Teilmaßnahmen ergänzt wird. Der genehmigte Gesamtkostenrahmen der vorgesehenen Städtebauförderungsmittel darf dabei nicht überschritten werden (siehe IEK, Kap. 7).
Prioritätenliste
Die Maßnahmen müssen in der von der Stadt Einbeck zu beschließenden Prioritätenliste entsprechend platziert werden. Die Umsetzung erfolgt gemäß der festgelegten Reihenfolge und abhängig von Mittelbeantragung und -zusage (siehe IEK, Kap. 8).
Vorgehensweise und Beschluss
Die 4. Fortschreibung des IEK, einschließlich der überarbeiteten KoFi und Prioritätenliste, soll in der Sitzung am 03.12.2025 vom Rat der Stadt Einbeck beschlossen und anschließend dem Fördermittelgeber als Grundlage für die Programmanmeldung 2026 übermittelt werden.
Contact for questions
Jürgen Höper
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-216
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht vom 21.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 die Möglichkeit, sich zur 4. Fortschreibung des IEK der Stadt Einbeck zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können Sie zusätzlich an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgeben.
Final Results
Die zur 4. Fortschreibung des IEK der Stadt Einbeck abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.