Bebauungsplan Nr. 4 "Golfplatzerweiterung II"; 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (Stadt Einbeck, Immensen)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 07.04.2026 bis 07.05.2026
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an dem vorgenannten Bauleitplanverfahren in Form von Kommentaren zu beteiligen.
Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.
Die vollständigen Unterlagen können während der Beteiligungsfrist (vom 07.04.2026 bis einschließlich 07.05.2026) auf der Homepage der Stadt Einbeck unter https://www.einbeck.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Bebauungsplan Nr. 4 „Golfplatz-Erweiterung II“, 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (Stadt Einbeck, Ortschaft Immensen);
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Einbeck in seiner Sitzung am 22.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Golfplatz-Erweiterung II“, 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (Stadt Einbeck, Ortschaft Immensen) im Sinne des § 30 BauGB für das dargestellte Gebiet beschlossen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes sind Änderungen der Festsetzungen zur Realisierung von baulichen Erweiterungen des Golf- und Countryclub Leinetal Einbeck e.V. überwiegend im zentralen Bereich des Clubhauses.
Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) abgesehen. Danach wird ebenso abgesehen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Golfplatz-Erweiterung II“, 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (Stadt Einbeck, Ortschaft Immensen) und der Begründung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsaus-schuss beschlossen, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen.
Dem Beschluss des Verwaltungsausschusses zufolge kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Golfplatz-Erweiterung II“, 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung in der Zeit
vom 07.04.2026 bis einschließlich 07.05.2026
auf der Homepage der Stadt Einbeck unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.einbeck.de/bauleitplanung.
Alternativ liegen die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar https://uvp.niedersachsen.de/portal/
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf Verlangen der Einwendenden werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsver-fahrens erforderlich sind.
Contact for questions
Jürgen Höper
Stadt Einbeck
Sachgebiet Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: 05561 916 216
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht vom 07.04.2026 bis zum 07.05.2026 die Möglichkeit zum Beteiligunsverfahren Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können zusätzlich an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
Final Results
Die zum Beteiligungsverfahren abgegebene Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.