Bürgerbefragung durchführen (§ 35 NKomVG) und diverse offene Fragen
1)
Durch den geplanten massiven Umbau (incl. Fahrstuhl) und das geänderte Nutzungskonzept könnte das Alte Rathaus seinen historischen Charakter als Denkmal verlieren und es stellt sich die Frage, ob nicht eine aktive „Entlassung“ aus dem Denkmalschutz erfolgen sollte? In diesem Fall würden Umbaukosten sinken, ohne dass sich die Außenansichten des Gebäudes und Ansichten im Gebäude nennenswert ändern würden!
2)
Warum braucht Einbeck ein weiteres Museum (Zweigstelle)? Die blumigen Tourismus- und Marketingthesen sind einseitig, nicht belegt und überzeugen nicht! Hypothetische und gewünschte Tourismuseffekte zu unterstellen ist schlicht unseriös; ein weiteres Museum ist eher keine infrastrukturelle Daseinsvorsorge im Sinne des IEKs und der touristischen Infrastruktur wird vom Landesrechnungshof - im Gegensatz zu vielen Bereichen der Daseinsvorsorge - kein Rückstand bescheinigt.
3)
Das bisherige Stadtmuseum ist defizitär! Wie hoch werden die zusätzlichen Defizite des neuen Museums in Zukunft sein (Personal, Energie, Zinsen, sonstige Betriebs- und Ausstellungskosten, Verwaltung, entgangene Vermietungserträge, Abschreibungen)?
Ist ein weiteres Museum eine freiwillige Leistung und welche alternativen Verwendungen (für Pflicht- oder freiwillige Leistungen) wurden für diesen Mittelbedarf geprüft bzw. abgelehnt?
4)
Ist ein weiteres gefördertes Museum wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn es konzeptionell z.B. (neu) im Wettbewerb zum PS Speicher installiert würde ?
5)
Welche alternativen Nutzungskonzepte für das 1. Obergeschoß wurden geprüft und verworfen? Warum wurde/wird die Nutzungskonzeption nicht öffentlich ausgeschrieben sondern vordiktiert ?
6)
Wie werden – trotz der kritischen Finanzlage der Stadt – die Gesamtkosten finanziert (Tilgung, Zinsen) und künftig eine städtische Verschuldungs-Obergrenze eingehalten?
Wer trägt - sicherlich zu erwartende – Mehrkosten?
Wer gleicht zu hoch erwartete Fördermittel aus, da zuletzt Förderanträge nur eingeschränkt bedient wurden ?
Wie wurde der Fördermittelgeber über den öffentlichen Unmut (Fahrstuhl, Museum, Keller) über die Umgestaltung des Alten Rathauses informiert ?
7)
Wie hoch werden künftige Zinskosten (bzw. entsprechende Opportunitätskosten für unterbliebene Entschuldung) sein?
8)
Die plötzliche Dringlichkeit und hohe Priorisierung erfordert eine Prioritätsrückstufung andere städtischer Verpflichtungen!
Welche Themen, Maßnahmen, Projekte werden zurückgestuft, verschoben bzw. ausgesetzt, obwohl Einbeck bereit massive infrastrukturelle Investitionsrückstände durch den Landesrechnungshof bescheinigt wurden?
9)
Warum gibt/gab es keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Alternativverwendungen/-maßnahmen ?
10)
Wie wird der Schutz der besonderen Fledermaus-Population (Großes Mausohr) im Dachgeschoß sichergestellt und gibt es einen Bericht zu den Auswirkungen auf Umwelt und Klima bzgl. der Baumaßnahmen und des laufenden Betriebs im Vergleich zum Status quo?
11)
Warum wird keine offizielle Bürgerbefragung (§ 35 NKomVG) durchgeführt?