20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpark Naensen"
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen westlich der Ortschaft Naensen, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an dem vorgenannten Bauleitplanverfahren in Form von Kommentaren zu beteiligen.
Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.
Die vollständigen Unterlagen können während der Beteiligungsfrist (vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026) auf der Homepage der Stadt Einbeck unter https://www.einbeck.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Aufstellungsbeschlüsse
Der Verwaltungsausschuss hat am 20.11.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Naensen“ (Stadt Einbeck, Ortschaften Naensen und Stroit) gefasst.
Planungsanlass, Vorhabenträger und Vorhaben
Anlass sind Planungen der ON Energie GmbH, Dortmund, die als Vorhabenträger zwischen Naensen und Stroit auf diversen Flurstücken entlang der Bahnlinien die Errichtung eines Solarparks mit großflächigen Photovoltaikanlagen entwickelt. Aufgrund der weiterentwickelten Planung handelt es sich inzwischen um eine reduzierte Gesamtflächengröße von ca. 34 ha und eine Gesamtleistung von bis ca. 44 Megawatt Peak (MWp).
Pläne und Verträge
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Planunterlagen: Anlage 7), in dem das Vorhaben konkret darstellt wird. Enthalten sind hier zu den gekennzeichneten Teilflächen benötigte Erschließungswege, Standorte für Trafostationen, Einzäunungen und Bepflanzungen.
In einem zu erstellenden Durchführungsvertrag wird sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Einbeck wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, mit dem die Kostentragung für das Planverfahren durch den Vorhabenträger geregelt ist.
Die für das Vorhaben benötigten Flächen sind nach Angaben des Vorhabenträgers weitgehend vertraglich gesichert.
Die Grundlage für die vorliegenden Vorentwürfe der Bauleitpläne ist der derzeitige Stand der Vorhabenplanung.
Die dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde gelegene Plangeltungsbereiche wurden mit der Erstellung der Vorentwurfsplanungen konkretisiert.
Gebietsabgrenzung/Geltungsbereich
Die Plangeltungsbereiche für die Änderung des Flächennutzungsplanes und auch für den Bebauungsplan liegen westlich der Ortschaft Naensen, entlang der Bahnlinie Stadtoldendorf-Kreiensen. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Bahnlinie, sowie im Osten an die Ortschaft Naensen und südöstlich an die Bundesstraße B 3 an. Westlich schließen sich weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen und südlich Windenergieanlagen an. Der Großteil des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Teilfläche des Plangebietes wurde in der Vergangenheit als Bogenschießanlage genutzt. Darüber hinaus befinden sich vereinzelt Gehölze entlang der vorhandenen Verkehrs- und Wirtschaftswege. Im südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich ein landwirtschaftliches Nebengebäude.

Übersicht Plangebiet der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 "Solarpark Naensen", südlicher Wirtschaftsweg nicht im Geltungsbereich der FNP-Änderung, ansonsten identisch mit VBP sowie Lage der externen Ausgleichsfläche, Kartengrundlage: LGLN 2025
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 09.04.2025 bis einschließlich 14.05.2024 im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind 4 abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen.
Parallel wurden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden am Planverfahren beteiligt und gebeten, bis zum 14.05.2025 eine Stellungnahme abzugeben. Es wurden 50 Träger öffentlicher Belange, 4 Interessenverbände und 8 Nachbargemeinden angeschrieben. Es haben 18 Träger öffentlicher Belange, ein Interessenverband und eine Kommune geantwortet. Jedoch waren lediglich die Stellungnahmen des Landkreises Northeim, des LGLN (Kampfmittelbeseitigungsdienst), des LBEG, der Landwirtschaftskammer, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Deutschen Bahn abwägungsrelevant.
Im Einzelnen gehen die abgegebenen Stellungnahmen mit den zugehörigen Abwägungsvorschlägen aus der Zusammenstellung in der Anlage 8 hervor.
Zusammenfassend wirken sich die Abwägungsvorschläge und die vorgenommenen Überarbeitungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wesentlichen wie folgt aus:
- Umweltberichte Stufe 2, Artenschutzgutachten, Blendgutachten (siehe Anlage ) und Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Anlage 5) liegen den Unterlagen nun bei
- Externe Ausgleichsfläche für die Kompensation der Feldlerche (Teilfläche des Flurstückes 239, Flur 7, Gemarkung Naensen) und Aufnahme der entsprechenden Festsetzung
- Anpassung des Geltungsbereiches von 44,05 ha auf 35,27 ha aufgrund der Reduzierung der Vorrangflächen Landwirtschaft nördlich der Bahnlinie
- Entfall der Flurstücke nördlich der Bahn: 125, 126/3, 126/4, 127, 128/1, 130, 131, 132, 133, 134, 289 und 344 der Flur 4, Gemarkung Stroit und Flurstücke 263/11, 263/15 der Flur 8, Gemarkung Naensen
- Hinzugekommene Flurstücke im südöstlichen Bereich des Plangebietes: 247, 248/1, 248/2, 524 und ein Teilstück des Flurstückes 448/1, Flur 7, Gemarkung Naensen
- Änderungen der max. Höhe von 4,0 m auf 3,0 m
- Erhöhung der Eingrünung (P1) von einreihig auf dreireihig
- Beachtung des 200 m Abstandes zur Wohnbebauung
- Beachtung der 20 m Bauverbotszone der Bundesstraße B 3
- Aufnahme Hinweise zum Artenschutz zur Bauzeitenregelung
Die vorgebrachten Stellungnahmen erfordern seitens der kommunalen Gremien gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eine gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange unter- und gegeneinander. Auf dieser Grundlage sind die Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Naensen“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Nach Bekanntmachung dieser Beschlüsse ist als nächster Planungsschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Hierbei ist es sinnvoll, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen.
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck (Ortschaften Naensen und Stroit)
Zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (siehe Planunterlagen: Anlage 1 und 2) erstellt worden.
Im Flächennutzungsplan werden die bisherigen Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft in ‘Sonderbauflächen Erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (S EE Photovoltaik) geändert. Ebenfalls wird eine 'Grünfläche Zweckbestimmung: Bogenschießplatz' entsprechend geändert. Des Weiteren wurde ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange dargestellt (siehe Planunterlagen: Anlage 3). Zu den artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein entsprechendes Gutachten durch ein Fachbüro angefertigt (siehe Planunterlagen: Anlage 9).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Naensen“ (Stadt Einbeck, Ortschaften Naensen und Stroit)
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Naensen“ sind die Entwürfe des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung erstellt worden (siehe Planunterlagen: Anlagen 4 und 5).
Im Bebauungsplan werden ‘Sonstige Sondergebiete Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (SO EE Photovoltaik) festgesetzt. Neben den Hauptnutzungen sind Regelungen zur Zulässigkeit von erforderlichen Nebenanlagen, Einfriedungen oder Zufahrten festgesetzt.
Die überbaubaren Flächen werden durch rahmensetzende Baugrenzen vergleichsweise großzügig definiert. Das verschafft eine größere Flexibilität für den weiteren Planungsverlauf. Gleichwohl wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Planunterlagen: Anlage 7) ein verbindlicher und konkreter Bauplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Mit mehreren Festsetzungen zu den Belangen von Natur und Landschaft werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Fauna, Boden, Wasser, Mensch) minimiert. Zur Ortslage von Naensen und Stroit sowie entlang der Kreisstraße K 656 sollen entlang der PV-Freiflächen Pflanzfestsetzungen die optische Einbindung in die Landschaft gewährleisten. Für den mit Gehölzbeständen ausgestatteten Saumbereich eines Grabens ist eine Erhaltungsfestsetzung getroffen.
Analog zum Flächennutzungsplan wurden die Auswirkungen auf die Umweltbelange in einem Umweltbericht (siehe Planunterlagen: Anlage 6) umfassend ausgearbeitet. Ein Blendgutachten wurde ebenfalls erstellt (siehe Planunterlagen: Anlage 10).
Das Vorhaben entspricht dem angewandten Kriterienkatalog der Stadt Einbeck. Hierbei wird deutlich, dass alle Kriterien erfüllt sind (siehe Planunterlagen: Anlage 11).
Weitere Informationen sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Planverfahren, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Gemäß den Beschlüssen des Verwaltungsausschusses der Stadt Einbeck vom 19.11.2025 wird mit den vorliegenden Entwürfen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 durchgeführt. Die Öffentlichkeit und auch der Ortsrat erhalten damit erneut Gelegenheit, sich zur Planung einzubringen.
Die Planunterlagen können in der o.g Zeit innerhalb dieses Beteiligungstools und auf der Homepage der Stadt Einbeck unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.einbeck.de/bauleitplanung
Alternativ liegen die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Dienststunden besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Stadt Einbeck schriftlich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar:
Während der Veröffentlichungsfrist können innerhalb des Beteiligungstools Kommentare abgegeben werden Vorgebrachte Stellungnahmen sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf Verlangen der Einwendenden werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Mit der anstehenden Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gibt es eine zweite Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zur Planung zu äußern.
Planunterlagen
Anlage 1 - 22.F-Planänd - Planteil.pdf
Anlage 2 - 20.F-Planänd - Begründung.pdf
Anlage 3 - 20.F-Planänd - Umweltbericht.pdf
Anlage 4 - vB-Plan - Planteil.pdf
Anlage 5 - vB-Plan - Begründung.pdf
Anlage 6 - vB-Plan -Umweltbericht.pdf
Anlage 7 - Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
Anlage 9 - Artenschutzgutachten.pdf
Contact for questions
Peter Sobeck
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-214
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, sich zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpark Naensen" (Stadt Einbeck, Ortschaften Naensen und Stroit) zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb der Beteiligungsfrist vom 10.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026 an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
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Final Results
Die zu den Bauleitplanverfahren abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.
Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.