21. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Stroit"
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen südwestlich der Ortschaft Stroit, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an dem vorgenannten Bauleitplanverfahren in Form von Kommentaren zu beteiligen. Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse übermittelt werden.
Die vollständigen Unterlagen können während der Beteiligungsfrist (vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026) auf der Homepage der Stadt Einbeck unter https://www.einbeck.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Aufstellungsbeschlüsse
Der Verwaltungsausschuss hat am 22.01.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ (Stadt Einbeck, Ortschaft Stroit) gefasst.
Planungsanlass, Vorhabenträger und Vorhaben
Anlass sind Planungen der Terravent GmbH & Co. KG, Leer, die als Vorhabenträger südwestlich der Ortschaft Stroit auf diversen Flurstücken in der Gemarkung die Errichtung eines Solarparks mit großflächigen Photovoltaikanlagen entwickelt. Aufgrund der weiterentwickelten Planung handelt es sich inzwischen um eine reduzierte Nettobaufläche von ca. 34,7 ha und eine Gesamtleistung von bis ca. 50 Megawatt Peak (MWp).
Pläne und Verträge
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem das Vorhaben konkret darstellt wird. Enthalten sind hier zu den gekennzeichneten Teilflächen benötigte Erschließungswege, Standorte für Trafostationen, Einzäunungen und Bepflanzungen.
In einem zu erstellenden Durchführungsvertrag wird sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Einbeck ist inzwischen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden, mit dem die Kostentragung für das Planverfahren durch den Vorhabenträger geregelt ist.
Die für das Vorhaben benötigten Flächen sind nach Angaben des Vorhabenträgers weitgehend vertraglich gesichert.
Netzanbindung
Das Gebiet wird von einer 110 kV-Freileitung gequert. Die Schutzstreifen dazu werden weitgehend nicht mit PV-Modulen genutzt werden können. Hier besteht ein Netzanschlusspunkt für die Errichtung eines Umspannwerkes und optional die Aufstellung von Speichermodulen (Batteriespeicher).
Gebietsabgrenzung/Geltungsbereich
Die Plangeltungsbereiche der 21. Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Solarpark Stroit" liegen westlich der Ortschaft Stroit und nordöstlich der Ortschaft Wenzen. Darüber hinaus verläuft durch das Plangebiet die Bahntrasse Stadtoldendorf-Kreiensen und die Landesstraße L 590. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es befinden sich zusätzlich verschiedene Wirtschaftswege im Plangebiet, an denen sich teilweise bestehende Gehölzpflanzungen gen befinden. Nördlich, südlich und westlich des Plangebietes schließen sich weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Weiter nördlich befindet sich ein Waldgebiet. Des Weiteren verläuft eine Hochspannungsfreileitung von Nord nach Süd durch die Plangebietsflächen.
Die Flächen fallen von Norden nach Süden ab. Die Flächen nördlich der Bahntrasse fallen von ca. 279 m ü. NHN (Normalhöhenull) im Norden auf ca. 213,0 m ü. NHN im Süden ab. Die Flächen südlich der Bahntrasse fallen von ca. 214,5 m ü. NHN im Norden auf ca. 201,0 m ü. NHN im Süden ab. Der westliche Teilbereich fällt ebenfalls von ca. 240,0 m ü. NHN im Norden auf ca. 229,0 m ü. NHN im Süden ab .

Die dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde gelegene Plangeltungsbereiche wurden mit der Erstellung der Vorentwurfsplanungen konkretisiert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 09.04.2025 bis einschließlich 14.05.2024 im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind 3 abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen.
Parallel wurden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden am Planverfahren beteiligt und gebeten, bis zum 14.05.2025 eine Stellungnahme abzugeben. Es wurden 50 Träger öffentlicher Belange, 4 Interessenverbändeund eine 8 Nachbargemeinden angeschrieben. Es haben 18 Träger öffentlicher Belange, ein Interessenverband und eine Kommune geantwortet. Jedoch waren davon lediglich 9 Stellungnahmen abwägungsrelevant.
Im Einzelnen gehen die abgegebenen Stellungnahmen mit den zugehörigen Abwägungsvorschlägen aus der Zusammenstellung in der Anlage 8 hervor.
Zusammenfassend wirken sich die Abwägungsvorschläge und die vorgenommenen Überarbeitungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wesentlichen wie folgt aus:
- Umweltberichte Stufe 2, Artenschutzgutachten und VEP liegen den Unterlagen nun bei
- Anpassung des Geltungsbereiches von 62,6 ha auf 50,3 ha, wobei gem. Vorhaben- und Erschließungsplan eine Nettobaufläche von 34,7 ha beplant wird. Es erfolgte eine Flächenreduzierung um Vorrangflächen Landwirtschaft nördlich und südlich der Bahnlinie
- Entfall der Flurstücke: 213, 214/3, 311/1 der Flur 2, Gemarkung Stroit. 196/2, 196/3, 197/2, 198/1, 199, 308, 368, 369 der Flur 4, Gemarkung Stroit. 185, 193/2, 194/1, 194/5, 306/2, 307, 364, 366 der Flur 5 Gemarkung Stroit sowie die Teilstücke der Flurstücke 324, 377 der Flur 5, Gemarkung Stroit
- Hinzugekommene Flurstücke: 179, 183, 224/1, 371 der Flur 5 Gemarkung Stroit sowie die Teilstücke der Flurstücke 219/1, 219/2, 224/2, 224/3, 372 der Flur 5 Gemarkung Stroit und ein Teilstück des Flurstückes 377/2, der Flur 10, Gemarkung Wenzen
- Entfall SO Windenergie
- Erhöhung der Eingrünung (P1) von einreihig auf dreireihig
- Aufnahme einer Erhaltungsfestsetzung
- Beachtung des 200 m Abstandes zur Wohnbebauung und der Maximalgröße von 35 ha Nettobauland (34,7 ha)
- Beachtung der 20 m Bauverbotszone der Landesstraße L 590
- Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und Wasserflächen
- Aufnahme Hinweise zum Artenschutz zur Bauzeitenregelung.
Die vorgebrachten Stellungnahmen erfordern seitens der kommunalen Gremien gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eine gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange unter- und gegeneinander. Auf dieser Grundlage sind die Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ und die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Nach Bekanntmachung dieser Beschlüsse ist als nächster Planungsschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Hierbei ist es sinnvoll, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen.
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck (Ortschaft Stroit)
Zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Entwürfe der Planzeichnung (siehe Anlage 1 unter Planunterlagen) und der Begründung (siehe Anlage 2 unter Planunterlagen) erstellt worden.
Im Flächennutzungsplan werden die bisherigen Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft und im nördlichen Teilbereich dargestellte Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in ‘Sonderbauflächen Sondergebiete Erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage‘ (S EE Photovoltaik) geändert.
Des Weiteren wurde ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange dargestellt (siehe Planunterlagen: Anlage 3). Zu den artenschutzrechtlichen Belangen wurde der Fachbeitrag und die entsprechenden Kartierungen des angrenzenden Windparks inhaltlich genutzt (siehe Planunterlagen: Anlage 9).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ (Stadt Einbeck, Ortschaft Stroit)
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (siehe Anlage 4 unter Planunterlagen) und der Begründung (siehe Anlage 5 unter Planunterlagen) erstellt worden.
Im Bebauungsplan werden ‘Sonstige Sondergebiete Erneuerbare Energien Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage‘ (SO EE Photovoltaik) festgesetzt. Neben den Hauptnutzungen sind Regelungen zur Zulässigkeit von erforderlichen Nebenanlagen, Einfriedungen oder Zufahrten festgesetzt.
Die überbaubaren Flächen werden durch rahmensetzende Baugrenzen vergleichsweise großzügig definiert. Das verschafft eine größere Flexibilität für den weiteren Planungsverlauf. Gleichwohl wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Planunterlagen: Anlage 7) ein verbindlicher und konkreter Bauplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Mit mehreren Festsetzungen zu den Belangen von Natur und Landschaft werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Fauna, Boden, Wasser, Mensch) minimiert. Zur Ortslage von Stroit sollen an der Ostseite der PV-Freiflächen Pflanzfestsetzungen die optische Einbindung in die Landschaft gewährleisten.
Analog zum Flächennutzungsplan wurden die Auswirkungen auf die Umweltbelange in einem Umweltbericht (siehe Planunterlagen: Anlage 6) umfassend ausgearbeitet. Die Erstellung eines Blendgutachtens erfolgt vor Bauausführung.
Des Weiteren liegt den Planunterlagen eine faunistische Untersuchung (Anlage 10) bei.
Das Vorhaben entspricht dem angewandten Kriterienkatalog der Stadt Einbeck. Hierbei wird deutlich, dass alle Kriterien erfüllt sind (siehe Planunterlagen: Anlage 11).
Weitere Informationen sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Planverfahren, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Gemäß den Beschlüssen des Verwaltungsausschusses der Stadt Einbeck vom 19.11.2025 wird mit den vorliegenden Entwürfen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 durchgeführt. Die Öffentlichkeit und auch der Ortsrat erhalten damit erneut Gelegenheit, sich zur Planung einzubringen.
Die Planunterlagen können in der o.g Zeit innerhalb dieses Beteiligungstools und auf der Homepage der Stadt Einbeck unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.einbeck.de/bauleitplanung
Alternativ liegen die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Dienststunden besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Stadt Einbeck schriftlich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar:
https://uvp.niedersachsen.de/portal
Während der Veröffentlichungsfrist können innerhalb des Beteiligungstools Kommentare abgegeben werden Vorgebrachte Stellungnahmen sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf Verlangen der Einwendenden werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Mit der anstehenden Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gibt es eine zweite Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zur Planung zu äußern.
Planunterlagen
Anlage 1- 21.F-Planänd - Planteil.pdf
Anlage 2 - 21.F-Planänd - Begründung.pdf
Anlage 3 - 21.F-Planänd - Umweltbericht.pdf
Anlage 4 - v-B-Plan - Planteil.pdf
Anlage 5 - v-B-Plan - Begründung.pdf
Anlage 6 - v-B-Plan - Umweltbericht.pdf
Anlage 7 - Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
Anlage 8 - Abwägung eingegangener Stellungnahmen.pdf
Anlage 9 - Artenschutz Fachbeitrag.pdf
Contact for questions
Peter Sobeck
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-214
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, sich zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Stroit" (Stadt Einbeck, Ortschaft Stroit) zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb der Beteiligungsfrist vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
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Final Results
Die zu den Bauleitplanverfahren abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar. Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.