Bebauungsplan Nr. 86 "Solarpark Nordwest" (Stadt Einbeck)
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen nordwestlich der Kernstadt Einbeck, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an dem vorgenannten Bauleitplanverfahren in Form von Kommentaren zu beteiligen. Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse übermittelt werden.
Die vollständigen Unterlagen können während der Beteiligungsfrist (vom 08.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026) auf der Homepage der Stadt Einbeck unter https://www.einbeck.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss hat am 20.11.2024 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Solarpark Nordwest“ (Stadt Einbeck) gefasst.
Planungsanlass, Vorhabenträger und Vorhaben
Anlass sind Planungen der Stadtwerke Einbeck GmbH, die als Vorhabenträger im Nordwesten der Kernstadt Einbeck (nördlich der Hannoverschen Straße) auf dem Flurstück 350/189, Flur 2 in der Gemarkung Einbeck die Errichtung eines Solarparks mit großflächigen Photovoltaikanlagen entwickelt. Aufgrund der Planung handelt es sich um eine Fläche von ca. 4,8 ha und eine Gesamtleistung von ca. 4,8 Megawatt Peak (MWp).
Pläne und Verträge
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem das Vorhaben konkret darstellt wird. Enthalten sind hier zu den gekennzeichneten Teilflächen benötigte Erschließungswege, Standorte für Trafostationen, Mess- und Schaltanlagen, Wechselrichter, Stromspeicher, ober- und unterirdisch verlegte Kabel, Einzäunungen und Erhaltungsmaßnahmen.
In einem zu erstellenden Durchführungsvertrag wird sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Einbeck ist inzwischen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden, mit dem die Kostentragung für das Planverfahren durch den Vorhabenträger geregelt ist.
Die für das Vorhaben benötigten Flächen sind nach Angaben des Vorhabenträgers vertraglich gesichert.
Gebietsabgrenzung/Geltungsbereich
Der Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 "Solarpark Nordwest" liegt nordwestlich der Kernstadt Einbeck zwischen der Hannoverschen und der Markoldendorfer Straße. Die Erschließung erfolgt über den südlich vorhandenen Wirtschaftsweg.
Das Plangebiet fällt von Süden von ca. 134,0 m über Normalhöhenull nach Norden auf 123,0 m ab. Am südlichen Plangebietsrand befindet sich ein dicht gewachsener Gehölzstreifen. Die weiteren Flächen des Plangebietes sind aufgrund der ehemaligen Nutzung als Containerumschlagplatz, Baustofflager und Brecheranlage nahezu vollversiegelt.

Auf der Grundlage des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses und des Vorentwurfes wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2024 im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Parallel wurden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden am Planverfahren beteiligt und gebeten, bis zum 24.01.2025 eine Stellungnahme abzugeben. Es wurden 47 Träger öffentlicher Belange, 4 Interessenverbände und 8 Nachbargemeinden angeschrieben. Es haben 14 Träger öffentlicher Belange, ein Interessenverband und eine Kommune geantwortet. Jedoch waren lediglich die Stellungnahmen des Landkreises Northeim, des LGLN (Kampfmittelbeseitigungsdienst) und des LBEG abwägungsrelevant.
Im Einzelnen gehen die abgegebenen Stellungnahmen mit den zugehörigen Abwägungsvorschlägen aus der Zusammenstellung in der Anlage 3 hervor.
Zusammenfassend wirken sich die Abwägungsvorschläge und die vorgenommenen Überarbeitungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Wesentlichen wie folgt aus:
• Umweltbericht Stufe 2, Artenschutzgutachten und VEP liegen den Unterlagen nun bei
• Vergrößerung GE1, Bereich innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) wurde nach Süden hin vergrößert (= Bereich GE1)
• GE1: Änderungen der max. Höhe von 4,0 m auf 3,0 m
• Abstand der Baugrenze auf 6,50 m im Norden und 3,50 m im Süden sowie 3,50 m im Osten und Westen, zuvor 3,00 m überall
• Aufnahme Hinweis zum Artenschutz zur Bauzeitenregelung und zu Fledermauskästen
Die vorgebrachten Stellungnahmen erfordern seitens der kommunalen Gremien gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eine gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange unter- und gegeneinander. Auf dieser Grundlage ist der Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Solarpark Nordwest“ zu fassen. Nach Bekanntmachung dieses Beschlusses ist als nächster Planungsschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 86 „Solarpark Nordwest“ (Stadt Einbeck)
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Stroit“ sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (siehe Anlage 4 unter Planunterlagen) und der Begründung (siehe Anlage 5 unter Planunterlagen) erstellt worden.
Im Bebauungsplan werden "Gewerbegebiete" (GE 1 im Norden und GE 2 im Süden) festgesetzt. Neben den Hauptnutzungen sind Regelungen zur Zulässigkeit von erforderlichen Nebenanlagen, Einfriedungen oder Zufahrten festgesetzt.
Die überbaubaren Flächen werden durch rahmensetzende Baugrenzen vergleichsweise großzügig definiert. Das verschafft eine größere Flexibilität für den weiteren Planungsverlauf. Gleichwohl wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Planunterlagen: Anlage 5) ein verbindlicher und konkreter Bauplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Mit der Festsetzung Nr. 4.1 zu den Belangen von Natur und Landschaft werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Fauna, Boden, Wasser, Mensch) minimiert.
Analog zum Flächennutzungsplan wurden die Auswirkungen auf die Umweltbelange in einem Umweltbericht (siehe Planunterlagen: Anlage 7) umfassend ausgearbeitet.
Des Weiteren liegt den Planunterlagen ein Artenschutzgutachten (Anlage 8) bei.
Weitere Informationen sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Planverfahren, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Einbeck vom 17.06.2026 wird mit den vorliegenden Entwürfen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 durchgeführt. Die Öffentlichkeit erhält damit erneut Gelegenheit, sich zur Planung einzubringen.
Die Planunterlagen können in der o.g Zeit innerhalb dieses Beteiligungstools und auf der Homepage der Stadt Einbeck unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.einbeck.de/bauleitplanung
Alternativ liegen die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Dienststunden besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Stadt Einbeck schriftlich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar:
https://uvp.niedersachsen.de/portal
Während der Veröffentlichungsfrist können innerhalb des Beteiligungstools Kommentare abgegeben werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf Verlangen der Einwendenden werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Mit der anstehenden Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gibt es eine zweite Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zur Planung zu äußern.
Planunterlagen
Contact for questions
Peter Sobeck
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-214
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, sich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 "Solarpark Nordwest" (Stadt Einbeck) zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb der Beteiligungsfrist vom 08.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
-
Nothing to show
Insights
This section provides an overview of the participation activities in this project.
- 0
- Active Participants
- 0
- Comments
- 0
- Ratings
- 0
- Written Ideas
Final Results
Die zu dem Bauleitplanverfahren abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar. Etwaige Stellungnahmen können per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.